Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen spielen in der strafrechtlichen Praxis, insbesondere im Bereich des Jugendstrafrechts, eine wichtige Rolle. Obwohl dem Begriff des öffentlichen Interesses (§ 153 StPO) eine zentrale Bedeutung zukommt, ist dessen Inhalt noch nicht hinlänglich geklärt. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, den Begriff "öffentliches Interesse" zu präzisieren, wobei ein Schwerpunkt auf das Erfordernis einer jugendspezifischen Auslegung im Rahmen des § 45 JGG gelegt wird.
Sebastian Untersteller ist im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig.