Bodo Pieroth (Hg.)

Heinrich und Walter Erman

Dokumentation der Gedenkveranstaltung am 19. September 2004 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster
Reihe: Münsterische Juristische Vorträge
Heinrich und Walter Erman
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  • 978-3-8258-9087-2
  • 16
  • 2005
  • 72
  • broschiert
  • 12,90
Heinrich Erman (1857 - 1940) war der erste Ordinarius für Römisches Recht an der 1902... mehr
Klappentext
Heinrich Erman (1857 - 1940) war der erste Ordinarius für Römisches Recht an der 1902 wiedererrichteten Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Dieselbe ließ die Habilitation seines Sohnes Walter (1904 - 1982) 1933 wegen angeblich nicht arischer Abstammung scheitern. Er wurde später vor allem durch den von ihm begründeten und seinen Namen tragenden Handkommentar zum BGB, der 2004 in 11. Auflage erschienen ist, bekannt. Anlässlich des 100. Geburtstages von Walter Erman fand eine Gedenkveranstaltung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster statt, die in diesem Band dokumentiert wird. Er enthält Beiträge von Walter Ermans Sohn Hans, Heinz Holzhauer, Martin Schermaier und Harm Peter Westermann.
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