Die Darstellung vermittelt einen Überblick über die Tätigkeit des "Jugoslawientribunals" und über die Natur der zugrundeliegenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Einstellung der Anklagetätigkeit mit Jahresende 2004 bedeutet eine Zäsur, erledigte doch die Rechtsprechung nicht einmal die Hälfte der Anklagen. Bei Erörterung rechtlicher Aspekte stellten sich auch Fragen nach anfechtbaren Verfolgungsmethoden und nicht vorurteilslosen Einschätzungen.
Der Autor promovierte Rechts- und Staatswissenschaften in Graz. Nach Praxis bei Gerichten war er dreißig Jahre als Polizeijurist tätig. Seine überwiegende Verwendung im staatspolizeilichen Nachrichten- und Abwehrdienst entsprach seinem auf Südosteuropa gerichteten politischen und historischen Interesse.