Verfassungsgeschichte wird aus sozialgeschichtlicher Sicht betrachtet. Zentral ist die Überlegung, dass Verfassungen, die in der vorindustriellen bürgerlichen Gesellschaft entstanden sind, sich trotz industrieller Revolution und entstehender Klassengesellschaft behauptet und sogar im demokratischen Sinne entwickelt haben. Die Erklärung für diese Kontinuität im sozialen Umbruch wird in einem Funktionswandel gesehen: Dokumente der Volkssouveränität werden zu Geschäftsordnungen für den Staatsbetrieb; sie fordern nicht mehr die Emanzipation, sondern die Integration unterprivilegierter Klassen.