Kurt Zwingenberger

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte in ihrer Auswirkung auf die Bundesrepublik Deutschland

Reihe: Juristische Schriftenreihe
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte in ihrer Auswirkung auf die Bundesrepublik Deutschland
35,90 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort versandfertig

  • 978-3-8258-2916-2
  • 87
  • 1998
  • 368
  • gebunden
  • 35,90
Der Verfasser hat dieses Thema von dem Heidelberger Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Walter... mehr
Klappentext
Der Verfasser hat dieses Thema von dem Heidelberger Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Walter Jellinek 1955 erhalten.

Dem Hauptteil der Arbeit, der sich mit der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des sachlich entsprechenden deutschen Rechts beschäftigt, sind ein Abriß der geschichtlichen Entwicklung der Menschenrechte, eine Darstellung der Entstehung der Konvention und kurze Ausführungen philosophischer Art vorangestellt.

Der historische Abriß befaßt sich mit den geistesgeschichtlichen Hintergründen. Diesem folgt ein eingehender und gut dokumentierter Bericht der Entstehungsgeschichte der Menschenrechtskonvention (EMRK), die ohne die Bemühungen der europäischen Bewegung und des Europarates 1948/49 wie der europäischen Regierungen der frühen fünfziger Jahre dieses Jahrhunderts nicht zu denken gewesen wäre. Der kurze philosophische Versuch verdeutlicht die naturrechtliche Position des Verfassers.

Der Hauptteil behandelt nacheinander die allgemeinen Probleme dieser Konvention: das parlamentarische Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland, die Ratifikation, der personelle, sachliche, räumliche und zeitliche Geltungsbereich, die rechtliche Einordnung der EMRK in das Staats- und Völkerrecht der deutschen Bundesrepublik, das Verhältnis der einzelnen Tatbestände der EMRK zum deutschen Recht, das Rechtsschutzsystem und die Auslegung.

Der Kern der materiellen Tatbestände der EMRK wird dem deutschen Verfassungsrecht vorgeordnet, als Präzisierungen des Grundsatzes der Menschenwürde (Art. 1 GG) gedeutet und als gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unabänderliche Rechte angesehen. Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen dem deutschen Recht und den materiellen Artikeln der EMRK sind ausführlich behandelt. Der Abschnitt VII: Inhalt der Konvention und des ersten Zusatzprotokolls ist als der erste Versuch einer Gesamtdarstellung der EMRK anzusehen.

1930 in Mannheim geboren, 1950 - 54 Studium der Rechtswissenschaft Volkswirtschaft und neueren Geschichte in Heidelberg, 1952 Studienaufenthalt in England, Dez. 1954 Erste Juristische Staatsprüfung (als Universitätsabschlußprüfung) in Heidelberg, 1954 - 1957 juristischer Vorbereitungsdienst als Gerichtsreferendar in Baden-Württemberg und beim Deutschen Bundestag in Bonn. 1957 Assessorexamen in Stuttgart (Landesjustizprüfungsamt), Promotion zum Dr. jur. utr. am 25. 5. 1961.

Berufliche Tätigkeiten (seit 1958): Anwaltsassessor, Rechtsanwalt, Angestellter/Beamter in den Geschäftsbereichen mehrerer Bundesministerien, des Bundeskanzleramtes, selbständiger kollegialer Bundes-Behörden wie Gerichte, Lehrer für Staats- und Verwaltungsrecht, Mitglied von Prüfungskommissionen für den nicht-technischen Dienst der allgemeinen und besonderen Verwaltungen des Bundes. Hörer und Referent der Akademie für Völkerrecht in Den Haag, Hochschullehrer für öffentliches Recht in Münster.
Zuletzt angesehen