Aloys Nacke

Markenrecht und Markengerichtsbarkeit im Münsterland

Von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit
Reihe: IUS VIVENS /Abteilung B: Rechtsgeschichtliche Abhandlungen
Markenrecht und Markengerichtsbarkeit im Münsterland
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  • 978-3-8258-2736-4
  • 4
  • 1996
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"Die gemeinen Marken - auch Allmende genannt - sind eine in der Geschichte verbreitete... mehr
Klappentext
"Die gemeinen Marken - auch Allmende genannt - sind eine in der Geschichte verbreitete Erscheinung, die in der vorliegenden Arbeit unter räumlicher Beschränkung auf das Münsterland behandelt werden. Es wird die Entstehung der Marken, ihre Verwaltung, Verfassung und Rechtsprechung in der Zeit, für die uns Quellen in Form von Weistümern und Markenordnungen vorliegen, untersucht. Diese spezifischen Quellen versiegen schrittweise mit Beginn des 17. Jahrhunderts. Durch das Hervortreten der Erbexen - so wurden die an der Mark berechtigten Gutsherren bezeichnet - als bestimmender Schicht gegen Ende des 15. Jahrhunderts und der Romanisierung der Holzgerichte im 16. Jahrhundert erfuhren die gemeinen Marken eine tiefgreifende Änderung."
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