Oliver Lepsius

Deutsches Recht auf NATO-Truppenübungsplätzen

Am Beispiel des Truppenübungsplatzes Bergen
Reihe: Regionale Friedensarbeit und Konversion
Deutsches Recht auf NATO-Truppenübungsplätzen
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  • 978-3-8258-2427-6
  • 2
  • 1995
  • 224
  • broschiert
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In Deutschland üben Streitkräfte verschiedener Nationen oft gemeinsam im Rahmen des... mehr
Klappentext
In Deutschland üben Streitkräfte verschiedener Nationen oft gemeinsam im Rahmen des NATO-Verteidigungsauftrages. Am Beispiel des Truppenübungsplatzes Bergen wird erläutert, welche Rechtsordnung auf den Betrieb des Übungsplatzes und die Handlungen der dort übenden Truppenteile anwendbar ist. Trotz unterschiedlicher Nutzungsverhältnisse der Truppenübungsplätze findet deutsches Recht auf fast alle liegenschaftsspezifischen militärischen Handlungen Anwendung. Das Buch untersucht und kommentiert die einschlägigen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und kommt zu dem Ergebnis, daß die bisherige Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften in hohem Maße korrekturbedürftig ist. Durch die Nichtwahrnehmung juristischer Gestaltungsspielräume sind deutsche Belange gegenüber den Interessen der Entsendestaaten bisher nur unzureichend berücksichtigt worden. Am Beispiel des militärischen Liegenschaftsrechts verdeutlicht die Untersuchung auch das Spannungsverhältnis von Völkervert ragsrecht und nationalem Verfassungsrecht, von Staatenimmunität und Territorialhoheit und kommt auch hier zu neuen Standortbestimmungen. Das Buch gibt schließlich eine Bewertung der Neufassung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zeigt, wie sich deutsche Interessen in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht nach heutigem und zukünftigem Recht besser durchsetzen ließen. Ein Überblick über militärische Privilegierungen im deutschen Verwaltungsrecht rundet die Untersuchung ab. Das Buch wird für Juristen, die mit Fragen des Völkervertragsrechts, NATO-Rechts, militärischen Liegenschaftsrechts sowie für Praktiker und Politiker, die mit Problemen des militärischen Übungsbetriebes und der Konversionsplanung befaßt sind, gleichermaßen von Hilfe sein.
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