Die wachsende Nachfrage führt zu stetigen Entwicklungen im Bereich der Kinderwunschbehandlungsmedizin. Mit der Mitochondrien-Ersatztherapie soll die Vererbung genetischer Mitochondriopathien verhindert werden. Dabei führt die in vitro durchgeführte Methode zu einem Individuum, das das Erbgut von drei Personen in sich trägt. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Methode durch das Embryonenschutzgesetz untersagt ist, und beleuchtet das strafrechtliche Verbot unter rechtlichen sowie ethischen Gesichtspunkten.
Pia Martini ist Rechtsreferendarin im Bezirk des OLG Köln.