- ISBN: 978-3-643-14876-6
- Band Nr.: 6
- Jahr: 2021
- Seiten: 232
- Bindung: broschiert
- CHF: 39.90
§ 107 Abs. 2 S. 1 GewO normiert als Ausnahme vom Barzahlungsgebot, dass Sachbezüge als Teil des... mehr
Klappentext
§ 107 Abs. 2 S. 1 GewO normiert als Ausnahme vom Barzahlungsgebot, dass Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbart werden dürfen, wenn dies auch dem Interesse des Arbeitnehmers entspricht. Die Autorin interpretiert den Begriff "Interesse des Arbeitnehmers" neu und verlangt abweichend von der herrschenden Meinung einen strengen Freiwilligkeitsvorbehalt. Sachbezügevereinbarungen sind danach nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer sich bewusst und freiwillig für den Erhalt von Sachbezügen als Lohnbestandteil entscheidet. Erörtert wird auch, ob mit der Gewährung von Sachbezügen der Anspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG erfüllt werden kann.
Julia Moskalew ist seit 2015 Arbeitsrichterin im Bezirk des LAG Hamm. 2018/19 war sie als Richterin im Hochschuldienst an die Universität Münster abgeordnet.
Julia Moskalew ist seit 2015 Arbeitsrichterin im Bezirk des LAG Hamm. 2018/19 war sie als Richterin im Hochschuldienst an die Universität Münster abgeordnet.
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Annett Jubara unter Mitarbeit von Ruijia Liang und Hannah Neugebauer
Verfilmung als intersemiotische Übersetzung Karin Luttermann, Jan Engberg (Hg./Eds.)
Popularisierung als Methode der Wissensvermittlung in der Rechtslinguistik / Popularisation as a Method of Knowledge Mediation in Legal Linguistics Ankündigung
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