Erste Hilfe im Fürstentum Waldeck während des frühen 19. Jahrhunderts

Zwei Rechtsquellen herausgegeben und eingeleitet von Wolf-Dieter Barz
Reihe: IUS VIVENS
Erste Hilfe im Fürstentum Waldeck während des frühen 19. Jahrhunderts
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  • 978-3-643-12701-3
  • 10
  • 2014
  • 88
  • broschiert
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Das Fürstentum Waldeck brachte bereits im frühen 19. Jahr-hundert zwei Verordnungen für... mehr
Klappentext
Das Fürstentum Waldeck brachte bereits im frühen 19. Jahr-hundert zwei Verordnungen für flächendeckende Erste Hilfe hervor. Erst später verbreitete sich der Gedanke der Ersten Hilfe im heutigen Sinne durch die Rot-Kreuz-Idee und durch die Samaritervereine, geprägt von den Vorstellungen Friedrich von Esmarchs.

Gleichwohl nahm der Gesetzgeber in Waldeck keine Vorreiterrolle ein, sondern bemühte sich - wie auch andere zeitgenössiche Gesetzgeber - vor allem um die Wiederbelebung Scheintoter, damit sie nicht lebendig begraben würden. Die Edition beider Verordnungen illustriert eine Episode historischen Medizinalwesens als Früchte der Aufklärung im Fürstentum.

Wolf-Dieter Barz (Dr. jur.) beschäftigt sich seit fast 40 Jahren mit historischen Rechtsquellen. Er arbeitet als Rechtsbibliothekar im Bundesverfassungsgericht.
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