"Generalstreik" forderten am 16. Juni 1953 die Bauarbeiter in Berlin als Antwort auf die Gesprächsverweigerung der SED-Führung über die Lohnsenkung ("Normenerhöhung"). Doch nicht der FDGB verhinderte den Generalstreik sondern der Ausnahmezustand der sowjetischen Besatzungsmacht. Deren Vorgehen wird in den erstmals veröffentlichten 17 Telegrammen des sowjetischen Hohen Kommissars an die Moskauer Regierung dokumentiert. Das Buch zeigt Rolle und Bedeutung des FDGB bei der Niederschlagung der Streiks seiner eigenen Mitglieder. Der FDGB erfüllte seine Pflicht: Streiks in den Betrieben verhindern und Rädelsführer festnehmen.