Günter Gribbohm

Selbst mit einer "Repressalquote" von zehn zu eins?

Über Recht und Unrecht einer Geiseltötung im Zweiten Weltkrieg
Reihe: Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen - Kleine Schriften
Selbst mit einer "Repressalquote" von zehn zu eins?
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  • 978-3-8258-9695-1
  • 6
  • 2006
  • 56
  • broschiert
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Geiselerschießungen sind keine Erfindung des NS-Regimes. Sie sind uns aus früheren Kriegen... mehr
Klappentext
Geiselerschießungen sind keine Erfindung des NS-Regimes. Sie sind uns aus früheren Kriegen bekannt. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17, Juni 2004 über Massenerschießungen am Turchino-Pass im Jahre 1944 klärt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines 95jährigen Angeklagten, der erst im Jahr 2000 wegen Mordes angeklagt worden war.

Im Hinblick auf den Zeitablauf werden die Schwierigkeiten bei dem Versuch aufgezeigt, strafrechtlich unverjährbare Kriegsverbrechen mit dem heutigen Strafgesetzbuch zu ahnden - besonders unter dem Aspekt, diesen weit zurückliegenden Sachverhalt sorgfältig in seinen rechts- und zeitgeschichtlichen Zusammenhang einzuordnen, um allen Beteiligten zu genügen. Es stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Geiselerschießungen im Zweiten Weltkrieg noch zulässig waren - auch unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten.

Dr. jur. Günter Gribbohm (Jahrgang 1932) war zuletzt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. Der Autor ist bereits in der Zeit seiner richterlichen Tätigkeit mit Veröffentlichungen, insbesondere zur Justiz in der NS-Zeit und zur Geschichte der Militärjustiz, hervorgetreten.
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