Lorenz Wolf

Kirche und Denkmalschutz

Die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870
Reihe: Kirchenrechtliche Bibliothek
Kirche und Denkmalschutz
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  • 978-3-8258-6313-1
  • 7
  • 2003
  • 264
  • broschiert
  • 25,90
Die Untersuchung zum geschichtlichen Werdegang der päpstlichen Gesetzgebung im Bereich des... mehr
Klappentext
Die Untersuchung zum geschichtlichen Werdegang der päpstlichen Gesetzgebung im Bereich des Kulturgutschutzes umfaßt den Zeitraum von den Anfängen der römischen Kirche bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870. Es wird die gesamte päpstliche Gesetzgebung in bezug auf die Stadt Rom und auf das Gebiet des Kirchenstaates berücksichtigt, sofern die entsprechenden Quellen veröffentlicht sind.

Erste Vorschriften der Kirche, die man als Kulturgutschutzvorschriften zu bezeichnen versucht sein könnte, gehen wahrscheinlich bis in die Mitte des 3. Jahrhunderts zurück. Ein systematischer Schutz von Kulturgütern beginnt jedoch erst ab der Regierungszeit Papst Urbans VIII., und zwar mit einem Edikt, das den Namen des Camerlengo Aldobrandino trägt und aus dem Jahr 1624 stammt. Alle Gesetze, die zuvor die Erhaltung von Kulturgut bewirkten oder bewirken sollten, verfolgten ursprünglich andere Zwecke, waren zu ungenau formuliert oder hatten so eng begrenzte Ziele, daß von einem systematischen Kulturgutschutz nicht gesprochen werden kann.

Lorenz Wolf, Dr. iur. can., geb. 1955, Studium in München und Rom, Priester des Erzbistums München und Freising, Domkapitular in München, Offizial des Erzbischofs von München und Freising
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